Anders als bei einer Unterhaltsreinigung, erfolgt eine Grundreinigung in größeren Zeitabständen.
Im Rahmen einer intensiven Behandlung werden haftende Verschmutzungen oder Rückstände, die das Aussehen beeinträchtigen, entfernt. Alle Einrichtungsgegenstände werden gründlich gereinigt und bei Bedarf desinfiziert. Wir empfehlen zweimal jährlich eine Grundreinigung durchführen zu lassen.
Beispielsweise können in Büro- und Privaträumen zu einer Grundreinigung folgende Tätigkeiten gehören:
- Reinigen der Heizkörper, der Türen, der Wandfliesen
- Reinigung aller Wandfliesen im Badezimmer
- Alle Schränke werden von oben gewischt
- Reinigen der Schränke, insbesondere der Küchenschränke, Schubladen sowie der Kühlschrank
Ebenfalls ist eine Grundreinigung besonders nach Umzügen und vor Wohnungsübergaben von Büro- und Privathaushalten notwendig.
Selten gereinigte Glasscheiben weisen einen hohen Verschmutzungsgrad auf. Die einfache Glasreinigung würde die Verunreinigungen nicht beheben können und macht den Einsatz von Glasschabern erforderlich. Durch den höheren Arbeits- und Zeitaufwand muss auch hier eine anfängliche Grundreinigung der Fenster und der Rahmen vorgenommen werden, um anschließend im regelmäßigen Intervall eine einfache Glasreinigung durchführen zu können.
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