Winterdienst

In der kalten Jahreszeit von Oktober bis Ende März, sind Mieter und Eigentümer im gewerblichen, wie auch privaten Bereich dazu verpflichtet, auf anliegenden Gehwegen, Treppen, Einfahrten und Zuwegungen Winterdienst zu leisten. Zur Unfallverhütung gelten für den Winterdienst Städte- und Gemeindeverordnungen, welche gesetzlich festlegen, wann und in welchen Rahmen der eigene Bereich winterfest gemacht werden soll.

 

Zu unseren Aufgaben gehören:

- Schneeräumung

- Eis- und Glätte Beseitigung

- Streudienst

an Privat-, Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Einrichtungen und Geschäftsräumen.

 

An sieben Tagen die Woche, an Sonn- und Feiertagen, zu jeder Tageszeit, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für den Winterdienst. Die Haftung im Schadensfall übernehmen wir als Dienstleister. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.